Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/25

Neue Informationen zur Schuleinschreibung

Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/2025 findet am 13. März 2024  in der Schule statt. 

Am 28. Februar 2024 findet um 19 Uhr der Informationsabend zur Einschulung statt. Hier erhalten Sie weitere Informationen über den Ablauf der Schuleinschreibung.

✓ Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind – falls nicht bereits durch die Zusendung des Anmeldeblattes an die Schule geschehen – schriftlich an.

✓ Die Erziehungsberechtigten übermitteln der Schule die erforderlichen Anmeldeunterlagen bis zum 28.02.2024 hier über das Formular (siehe Link unten), auf dem Postweg oder per Einwurf in den Briefkasten.

Zu der Schuleinschreibung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch,
  • Sorgerechtsbeschluss ggf. Aufenthaltsbestimmungsrecht,
  • Nachweis über die durchgeführte Schuleingangsuntersuchung oder U9
  • Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz (z.B. Kopie des Impfpasses),
  • den Bogen "Informationen für die Grundschule" vom  Kindergarten (falls vorhanden).

Formular Schulanmeldung:

https://formulare.schul-portal.io/start-page/school-registration/6430973d-c676-4bf0-b1c5-b3c0dad09d3b

Kinder, die zwischen dem 01.07.24 und dem 30.09.24 sechs Jahre alt werden, gelten als Korridorkinder. Wenn Sie Ihr Kind nicht im Schuljahr 24/54 einschulen möchten, müssen Sie die entsprechende schriftliche Erklärung bis 10.04.2024  in der Schule abgegeben haben.

Wir freuen uns schon jetzt darauf, Ihr Kind bei uns an der Schule im Herbst begrüßen zu dürfen.

Hinweise zum Ausfüllen:

Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um standardisierte Formulare handelt.

An unserer Schule gibt es keine Betreuungsangebote in Form von gebundener oder offener Ganztagsschule oder der Nachmittagsbetreuung. Die Anmeldung für den Hort oder für die Mittagsbetreuung erfolgt über https://portal.little-bird.de/Suche/Taufkirchen bzw. über den AWO-Hort Baumhaus oder über die Integra-Mittagsbetreuung.

Bitte füllen Sie den Abschnitt “Zuzug nach Deutschland“ aus, wenn Ihr Herkunftsland (nicht nur des Kindes) nicht Deutschland ist und teilen uns mit, wenn in der Familie eine weitere Sprache gesprochen wird.

Downloads